AGB/TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Allgemeines
Das Einzelunternehmen „GANESHA‘S room – Marlon Blatz“ in weiterer Folge „GANESHA‘S room“ genannt – erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Vertragsgegenstand

a) Arten der Mitgliedschaft

Je nach der gewählter Mitgliedschaftsvariante ergibt sich die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Die Mitgliedsbeiträge der Mitgliedschafts¬variante „12 Monate“ haben eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Die Mitgliedschaft mit dem Zusatz „1×pro Woche“ berechtigt zum Besuch eines offenen Kurses pro Woche. Dabei handelt es sich um eine persönliche Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist. Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist GANESHA‘S room berechtigt eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Ist der Kursraum bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl gefüllt und keine Teilnahme mehr möglich, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils oder den gesamten Mitgliedsbeitrag. Nach Beginn einer Yogastunde oder eines Workshops besteht kein Anrecht mehr auf Einlass.

b) Der Vertragsabschluss erfolgt auf unbestimmte Zeit.

1) Ein Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, kommt der Mitgliedschafts¬vertrag mit Zustimmung des Erziehungs-berechtigten zustande.

c) Ruhen der Mitgliedschaft

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsauf- enthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von GANESHA‘S room mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch 6 volle Vertrags¬monate.

2) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist GANESHA‘S room durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.

3) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von GANESHA‘S room nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

4) Für die Beantragung der Ruhezeit wird eine Servicegebühr in Höhe von € 15 pro Pause erhoben.

d) Zahlungsvereinbarungen

1) Bei Mitgliedschaften mit Jahres-(oder Halbjahres-)Vorauskasse ist der ermässigte Beitrag für das erste Jahr (bzw. das erste Halbjahr) zu Beginn der Vertragslaufzeit zu zahlen; Nach Ende der ersten Laufzeit kann entweder erneut im Voraus gezahlt werden (bei Spezialangeboten dann zum regulären ermässigten Halbjahres-oder Jahrespreis) oder die Beiträge sind monatlich zum regulär gültigen Tarif jeweils am Monatsanfang durch Lastschrift zu zahlen. Einmal geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

2) Bei Mitgliedschaften mit monatlicher Zahlungsweise sind die Beiträge jeweils am 03. / 18. des Monats durch Lastschriftverfahren zu zahlen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift erheben wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 10.

3) Änderung der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind GANESHA‘S room unverzüglich mitzuteilen.

4) Ermässigte Tarife kosten nach einer Laufzeit automatisch wieder den regulären Preis.

5) Ist ein Kunde gegenüber GANESHA‘S room im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist GANESHA‘S room berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

6) Sofern GANESHA‘S room Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. GANESHA‘S room ist berechtigt anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nut- zungspreis zu verlangen und einzuziehen, sofern der Nutzer nach Ablauf des Vergünstigungszeitraums nicht unaufgefordert ein neues Dokument vorlegt, was ihn zur Verlängerung der Ermäßigung (z.B. Studentenausweis) berechtigt.

§ 2 Abos

Diese haben die in der Preisliste ausgewiesene Gültigkeit ab dem Kaufdatum (10× Yoga in 4 Monaten / 10x Yoga in 12 Monaten). Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausgezahlt werden. Abos gelten ohne Ausnahme für die Kurse aus dem offenem Kursprogramm.

§ 3 Feste Kurse, Workshops, Specials

Die Anmeldung zu einem festen Kurs, Special oder Workshop muss vom Teilnehmer schriftlich erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden. Ein Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist. Die Zahlung des vollen Preises im Voraus für den jeweiligen Termin ist erforderlich, nur dann kann eine Platzreservierung garantiert werden. Nach Anmeldung hat die Überweisung des Kurspreises binnen 1 Woche, bzw. bei kurzfristigen Anmeldungen per sofort, zu erfolgen. Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen und wenn die Gebühr noch nicht im Voraus bezahlt wurde, ist diese bei Nichtteilnahme dennoch zu zahlen.

§ 4 Stornierung – Rücktrittsrecht

a) Mitgliedschaft

Nach Zugang der Rechnung/Bestätigung hat der Teilnehmer ab Anmeldung ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rücktritts-/Stornierungseingang bei GANESHA‘S room.

b) Feste Kurse

Bis zu 14 Tage vor dem Beginn wird bei Nichtteilnahme die Anzahlung anteilig zurückerstattet, später ist keine Erstattung mehr möglich. Die Kursgebühren sind nach Beginn des Kurses nicht rückerstattbar, die Stunden sind nicht übertragbar. Bei Stornierung seitens der Teilnehmer fallen Bearbeitungs Gebühren an (20% der Kursgebühr). Es gibt die Möglichkeit, eine Person als Ersatz zu benennen, dabei entstehen keine weiteren Kosten. Bei schwerwiegenden Verstössen wie Missachten der Studioregeln oder Verletzung der Rechte anderer Teilnehmer, behält sich GANESHA‘S room das Recht vor, den Vertrag, der durch den Kauf einer festen Kurskarte zustande kam, vorzeitig zu kündigen.

c) Workshops, Specials

1) Ab Anmeldung gilt für eine Stornierung eine Stornierungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühr.

2) Bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhöht sich diese auf 50% der Teilnahmegebühr.

3) Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhöht sich diese auf 80% der Teilnahmegebühr.

4) Danach ist die komplette Teilnahmegebühr nicht mehr Erstattungsfähig.

5) Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung und auch keine Umbuchung mehr möglich.

6) Bei Nichterscheinen ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.

d) Privatstunden

Bei Stornierung von Privatstunden muss dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschehen, ansonsten muss der Termin voll berechnet werden.

§ 5 Kündigung

a) Ordentliche Kündigung

Eine Kündigung muss zum Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaftsvariante 8 Wochen vor Vertragsende schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr bzw. die Vertragslänge die abgeschlossen wurde. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Poststempel. Die Kündigung kann auch per E-Mail an mail@ganeshas-room.de erfolgen.

b) Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur im Falle einer schwerwiegenden Verletzung bzw. Krankheit (mit Attest), die den Besuch jeglicher unserer Yoga Angebote langfristig ausschliesst, oder einem Umzug (Entfernung vom Studio größer 25 km) möglich.
Mitgliedschaften mit Jahres-(oder Halbjahres-)Vorauskasse: einmal geleistete Zahlungen werden nicht zurück erstattet.

c) Außerordentliche kündigung von GANESHA‘S room:

Der Mitgliedsvertrag kann von GANESHA‘S room fristlos aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden bei:

1) Schwerwiegender und wiederholter Störung der Hausordnung und/oder des Hausfriedens.

2) Wiederholtem Nichtzahlen (2 Raten) des Mitgliedsvertrages.

§ 6 Aufklärung und Empfehlung

1) Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Das medizinische Risiko trägt alleine das Mitglied. Im Falle von Krankheit, fortgeschrittener Schwangerschaft und nach Operationen wird eine Beratung durch den behandelnden Arzt empfohlen. Das Mitglied führt alle Übungen in Eigenverantwortung aus. Des Weiteren wird das Mitglied angehalten, Übungen, die ihm zu schwierig erscheinen, auszulassen oder um eine Modifikation durch den Yogalehrer zu bitten.

2) Öffnungszeiten: Das Studio öffnet 15 Minuten vor jeder Einheit. Die Änderung der Öffnungs- und Kurszeiten bleibt GANESHA‘S room vorbehalten. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten und saisonbedingte Reduzierung der Kursstunden im Sommer. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu 2 Wochen zu schließen ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. Für Unterrichtseinheiten, die ausfallen, wird möglichst Ersatz geboten, es besteht jedoch kein Anspruch seitens der Teilnehmer darauf. Eine Ankündigung gibt es immer aktuell auf www.ganeshas-room.de und über den Newsletter.

3) An Feiertagen ist das Studio geschlossen. Specialkurse an Feiertagen sind separat zu zahlen.

4) GANESHA‘S room darf das Studio im Kalenderjahr für 4 Wochen und in den sogenannten „zwischen den Jahren“ schließen. Feiertage und Urlaubstage sind in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt. Die ausgewählten Urlaubstage werden auf www.ganeshas-room.de im Voraus auf der Homepage und im Newsletter angekündigt.

5) Für die Bekanntgabe von geänderter E-Mailadresse oder Telefonnummer ist das Mitglied selbst verantwortlich.

§7 Haftungsausschluss/Teilnahmefähigkeit

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. GANESHA‘S room übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, Gesundheitsschäden sowie für Unfälle jeglicher Art während und nach der Veranstaltung gegenüber TeilnehmerInnen und Dritten.

§ 8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden den restlichen Bestimmungen entsprechend für Vetragszwecke gespeichert und bearbeitet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben

§ 9 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht ge- troffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Ge- richtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Idstein vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Idstein vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.